ARTIKEL 1 – Geltungsbereich der allgemeinen Verkaufsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „AVB“) gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle von der EFFBE France SAS (der „Verkäufer“ oder „EFFBE“) ausgegebenen Kostenvoranschläge und Angebote sowie von ihr geschlossenen Verkäufe an alle gewerblichen Käufer (die „Kunden“ oder der „Kunde“), die die vom Verkäufer zum
Verkauf angebotenen Produkte (Membranen mit oder ohne Gewebeverstärkung und technische Elastomerteile für verschiedene Anwendungen, Dienstleistungen usw.) (die „Produkte“) erwerben möchten.
1.2 Sie legen insbesondere die Bedingungen für die Auftragserteilung, die Bezahlung und die Lieferung der von den Kunden bestellten Produkte fest.
1.3 Die vorliegenden AVB werden systematisch allen Kunden vor der Auftragserteilung mitgeteilt und haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version oder jedem anderen widersprüchlichen Dokument. Sie gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, insbesondere derjenigen des Kunden.
1.4 Der Kunde erklärt, diese AVB gelesen und akzeptiert zu haben, bevor er einen Auftrag erteilt.
1.5 Die vorliegenden AVB können zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden, wobei für den Kauf des Kunden stets die zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Auftragserteilung gültige Fassung gilt.
1.6 Die Bestätigung des Auftrags und/oder die Unterzeichnung eines Angebots durch den Kunden bedeutet die uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AVB.
ARTIKEL 2 – Merkmale der Produkte
2.1 Die wichtigsten Merkmale der Produkte und insbesondere ihre technischen Spezifikationen, Abbildungen und Abmessungen sind in den technischen Datenblättern, Gebrauchsanweisungen und Katalogen des Verkäufers aufgeführt, die auf seiner Website (https://www.effbe-diaphragm.com/) eingesehen werden können. Der Kunde hat sich anhand der Beschreibung der einzelnen Produkte über deren Eigenschaften und wesentlichen Merkmale zu informieren.
2.2 Jedes Produkt kann vom Verkäufer gemäß den Anforderungen des Kunden angepasst werden (Abmessungen, Anwendungen, Materialien, Form usw.). Ebenso kann der Verkäufer auf Wunsch des Kunden neue Produkte im Hinblick auf die Herstellung und den Verkauf durch den Verkäufer für Rechnung des Kunden untersuchen und entwickeln, wobei die Bedingungen dafür in jedem Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt werden.
2.3 Die in den Katalogen oder auf der Website des Verkäufers dargestellten Fotos, Pläne und Abbildungen sind unverbindlich und können nicht die Haftung des Verkäufers zur Folge haben.
ARTIKEL 3 – Auftragserteilung für Produkte oder Dienstleistungen
3.1 Auftragserteilung für Produkte: Die Produktangebote gelten im Rahmen der verfügbaren Bestände. Produktbestellungen werden auf folgende Weise aufgegeben:
- Der Kunde fordert per E-Mail an info@effbe-diaphragm.com oder telefonisch unter +33 (0)3 89 44 38 68 ein Angebot an;
- Nach Erhalt der Anfrage unterbreitet der Verkäufer dem Kunden ein Angebot;
- Nach Erhalt eines unterzeichneten Angebots oder eines Bestellscheins wird dem Kunden eine Auftragsbestätigung zugesandt.
3.2 Angebot: Sofern nicht anders angegeben, gilt jedes Angebot für einen Zeitraum von höchstens einem Monat ab seinem Datum, vorausgesetzt, dass die Material- und Produktbestände im Lager des Verkäufers weiterhin verfügbar sind.
3.3 Auftragsbestätigung: Der Verkauf gilt erst dann als endgültig und für den Verkäufer verbindlich, wenn der Verkäufer dem Kunden eine Auftragsbestätigung übergeben oder zugesandt hat und wenn der Verkäufer den vollen Betrag der fälligen Vorschusszahlung erhalten hat (falls der Kunde eine Vorschusszahlung zu leisten hat). Sobald der Auftrag vom Verkäufer bestätigt wurde, kann er vom Kunden nicht mehr geändert oder storniert werden, es sei denn, der Verkäufer hat dem vorher ausdrücklich zugestimmt, und zwar gemäß den vom Verkäufer festgelegten finanziellen Bedingungen.
3.4 Überprüfung durch den Kunden: Es obliegt dem Kunden, die Richtigkeit seines Auftrags und der Auftragsbestätigung zu überprüfen und dem Verkäufer etwaige Fehler unverzüglich mitzuteilen.
3.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jeden Auftrag eines Kunden, mit dem ein Rechtsstreit über die Zahlung oder Ausführung eines früheren Auftrags besteht, zu stornieren oder
abzulehnen.
3.6 Dienstleistungen: Auf Wunsch des Kunden kann der Verkäufer Dienstleistungen erbringen (insbesondere die Untersuchung und Entwicklung neuer Produkte, die Durchführung von Tests und Analysen dieser neuen Produkte usw.), wie in den besonderen Bedingungen des Angebots vereinbart. Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, die Leistungen gemäß seinem Angebot zu erbringen. In Anbetracht der technischen Unwägbarkeiten, die mit Entwicklungsdienstleistungen einhergehen, ist er bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen jedoch nur an eine Handlungspflicht (und nicht an eine Erfolgspflicht) gebunden. Die in den Dienstleistungen enthaltenen Deliverables sind die im Angebot des Verkäufers definierten Ergebnisse.
ARTIKEL 4 – Preise – Preislisten
4.1 Preise: Die Produkte werden zu den geltenden Preisen geliefert, die entweder im Angebot oder in der Katalogpreisliste des Verkäufers stehen, die am Tag der Registrierung des Auftrags durch den Verkäufer gilt. Die Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer (exkl. MwSt.) und einschließlich Mehrwertsteuer (inkl. MwSt.).
4.2 Sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, gilt für alle Preise des Verkäufers:
- sie werden in Euro angegeben;
- sie werden ohne Steuern angegeben und erhöhen sich um die Mehrwertsteuer zu dem am Tag der Rechnungsstellung geltenden Satz (außer bei Ausfuhren);
- sie sind Nettopreise ab Werk (Ex-Works Habsheim, ICC Incoterms 2020).
4.3 Steuern und Abgaben, Frachtkosten: Sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, gehen alle Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstigen Abgaben, die in Anwendung nationaler oder internationaler Gesetze oder nationaler oder internationaler Verträge oder Vorschriften zu zahlen sind, zu Lasten des Kunden und können an ihn weiterberechnet werden, wenn sie vom Verkäufer für den Kunden verauslagt werden.
4.5 Preisänderungen: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Verkaufspreise jederzeit zu ändern, wobei diese Änderung nicht für laufende und vom Verkäufer bereits angenommene Aufträge gilt.
ARTIKEL 5 – Rechnungsstellung – Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug
5.1 Rechnungen: Die Rechnung wird vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Versands der bestellten Produkte ausgestellt. Diese Rechnung kann auch kurz nach der Lieferung ausgestellt werden. Die Rechnungen werden in Papierform oder in elektronischer Form übermittelt. Wenn der Kunde die Rechnungen nicht innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung beanstandet, gilt dies als vollständige und endgültige Annahme des Inhalts dieser Rechnungen.
5.2 Vorschusszahlung: Sofern im Angebot nicht anders angegeben, kann der Verkäufer vom Kunden eine Vorschusszahlung von 30 % des vereinbarten Preises zum Zeitpunkt der Bestellung verlangen. Alle vom Kunden bereits gezahlten Raten, Rückstellungen, Anzahlungen oder Teile des Preises werden vom Verkäufer einbehalten.
5.3 Zahlungsfristen: Sofern nicht anders vereinbart oder vom Verkäufer auf seinem Angebot oder seiner Rechnung angegeben, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Der Verkäufer akzeptiert kein Skonto, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.4 Zahlungsbedingungen: Zahlungen können per Scheck, Banküberweisung oder Wechsel erfolgen. Bei Zahlung per Bankscheck muss dieser von einer Bank mit Sitz in Metropolitan-Frankreich oder in Monaco ausgestellt sein. Der Scheck kann sofort eingelöst werden. Bei Zahlung per Wechsel muss der Wechsel spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Zusendung an den Verkäufer mit Akzept zurückgesandt werden. Wird innerhalb dieser Frist ein Wechsel nicht akzeptiert oder ein Solawechsel nicht gezeichnet, so gilt dies als Zahlungsverzug.
5.5 Die vom Kunden geleisteten Zahlungen gelten erst dann als endgültig, wenn der Verkäufer die fälligen Beträge tatsächlich erhalten hat. Dem Verkäufer darf keine Gebühr für die Verwendung einer Zahlungsmethode durch den Kunden in Rechnung gestellt oder von der Rechnung abgezogen werden.
5.6 Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug: Bei Überschreitung der zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsfrist werden vom Verkäufer automatisch Verzugsstrafen angewendet. Diese Verzugsstrafen sind automatisch ab dem Tag nach dem Fälligkeitstag fällig. Die Verzugsstrafen laufen automatisch, ohne dass weitere Maßnahmen oder Mahnungen erforderlich sind. Der Jahreszinssatz für Verzugszinsen entspricht dem zum Zeitpunkt der Feststellung des Verzugs geltenden gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 7 %. Darüber hinaus wird bei Zahlungsverzug des Kunden automatisch und ohne vorausgehende Benachrichtigung eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 EUR pro Rechnung fällig. Zudem behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Kunden gegen Vorlage von Belegen eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, wenn die tatsächlich entstandenen Inkassokosten diesen Betrag übersteigen.
5.7 Zahlungsverzug: Unbeschadet des Vorstehenden behält sich der Verkäufer im Falle des Zahlungsverzugs oder der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen das Recht vor:
- unverzüglich alle dem Kunden gewährten Zahlungserleichterungen und Sonderkonditionen zu stornieren,
- ohne Vorankündigung oder Entschädigung alle laufenden Aufträge auszusetzen,
- für die Ausführung jeder künftigen Produktlieferung die Barzahlung vor Beginn der Ausführung oder ein anderes Zahlungsmittel nach Wahl des Verkäufers zu verlangen,
- die sofortige Zahlung des gesamten ausstehenden Betrags zu verlangen.
5.8 Aufrechnung: Der Verkäufer kann die Schulden des Kunden aufrechnen und/oder Zahlungen auf offene Rechnungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Verzugszinsen verrechnen.
5.9 Der Kunde darf fällige Zahlungen nicht verzögern oder verrechnen, auch nicht im Falle eines Rechtsstreits mit dem Verkäufer.
5.10 Die vom Kunden erhaltenen Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Forderung angerechnet.
5.11 Der Kunde hat das Recht, die Forderungen an einen Dritten abzutreten.
ARTIKEL 6 – Versandzeit – Übergabe der Produkte
6.1 Lieferfristen: Die vom Kunden bestellten Produkte werden innerhalb der im Angebot des Verkäufers aufgeführten Frist versandt, sofern die Materialien und Produkte im Lager des Verkäufers verfügbar sind. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. Die im Angebot des Verkäufers oder einem anderen Dokument (Kundenauftrag, Auftragsbestätigung des Verkäufers, Katalog usw.) aufgeführten Versand- oder Lieferzeiten dienen nur als Richtwert und sind für den Verkäufer unverbindlich.
6.2 Lieferort: Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gilt die Lieferung als an das Werk des Verkäufers erfolgend.
ARTIKEL 7 – Prüfung der Produkte bei Lieferung – Reklamationen
7.1 Dem Kunden obliegende Überprüfungen: Der Kunde muss innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung der Produkte eine vollständige und erschöpfende Überprüfung der Produkte vornehmen, um deren Verpackung, Konformität, Qualität und Menge zu kontrollieren. Jeder Konformitätsmangel, jeder offensichtliche Schaden an der Verpackung und/oder den Produkten oder jede Fehlmenge ist dem Verkäufer sofort nach Feststellung per E-Mail mitzuteilen und per Einschreiben zu bestätigen, und zwar spätestens innerhalb von 2 Tagen nach der Lieferung. Ebenso muss der Kunde im Falle eines von ihm bei der Lieferung festgestellten Problems die üblichen Vorbehalte auf dem Lieferschein und/oder dem ihm vom Spediteur der Produkte vorgelegten Frachtbrief geltend machen.
7.2 Überprüfungszeit: Das Produkt gilt automatisch als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Tagen nach der Lieferung oder innerhalb von zwei (2) Tagen nach der Entdeckung eines versteckten Mangels eine schriftliche Reklamation einreicht. Der Verkäufer akzeptiert keine Reklamation in Bezug auf Mängel, Nichtkonformität, Unzulänglichkeiten, Fehlmengen, die bei einer normalen Überprüfung hätten festgestellt werden müssen, wenn eine solche Überprüfung innerhalb dieser zweitägigen Frist nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. In jedem Fall kann der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung der Produkte keine weitere Beanstandung geltend machen.
7.3 Im Falle einer schriftlichen Reklamation durch den Kunden muss der Kunde das betreffende Produkt unverzüglich an den Verkäufer zurücksenden, damit der Verkäufer eine Inspektion des Produkts vornehmen kann.
ARTIKEL 8 – Gefahrenübergang
8.1 Der Gefahrenübergang der Produkte vom Verkäufer auf den Kunden erfolgt gemäß den geltenden Incoterms, wie sie im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers definiert sind. Andernfalls findet der Gefahrenübergang im Werk des Verkäufers statt.
8.2 Wenn der Kunde ein von ihm selbst gewähltes Transportunternehmen in Anspruch nimmt, erfolgt der Gefahrenübergang spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe der bestellten Produkte vom Verkäufer an das vom Kunden gewählte Transportunternehmen, unabhängig von den geltenden Incoterms. In diesem Fall werden die Produkte somit auf Risiko des Kunden befördert.
ARTIKEL 9 – Transfert de propriété
Der Übergang des Eigentums an den Produkten des Verkäufers auf den Kunden erfolgt erst nach der vollständigen Zahlung des Preises durch den Kunden, unabhängig vom Liefertermin der Produkte. Der Verkäufer behält sich daher das Eigentum an den Produkten, auch beim Kunden, bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor. Eine diesem Eigentumsvorbehalt widersprechende Klausel ist gegenüber dem Verkäufer undurchsetzbar.
ARTIKEL 10 – Notices – Information réciproque des parties
10.1 Bekanntmachungen: Der Kunde ist verpflichtet, alle technischen Datenblätter, Betriebs- und Wartungsanleitungen und schriftlichen Empfehlungen des Verkäufers sorgfältig zu lesen und sich über mögliche Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung der Produkte zu informieren. Er verpflichtet sich, jedes Produkt in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung, dem technischen Datenblatt und den Empfehlungen, dem Bestimmungszweck und den im Bestimmungsland geltenden Vorschriften mit Vorsicht und Sorgfalt zu verwenden. Der Kunde hat gegebenenfalls seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen anzuweisen, die in den Vorschriften und vom Verkäufer festgelegten Anweisungen und Gebrauchsanleitungen zu befolgen. Dem Kunden ist jede Änderung, Umgestaltung oder Umformung der Produkte untersagt, und er verpflichtet sich, dies auch seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen zu untersagen. Im Zweifelsfall ist es Sache des Kunden, den Verkäufer zu fragen.
10.2 Verwendung: Es obliegt dem Kunden, jedes Produkt nach seinen eigenen Bedürfnissen auszuwählen, die er zuvor gemeinsam mit dem Verkäufer festgelegt hat, und zu prüfen, ob es für seine Bedürfnisse geeignet ist. Der Kunde muss den Verkäufer klar und präzise über alle spezifischen Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung der Produkte informieren, die er zu entwickeln und dann zu kaufen beabsichtigt. Der Verkäufer haftet nicht für die vom Kunden getroffene Wahl der Vereinbarkeit des Produkts mit seinen Bedürfnissen.
10.3 Pflege und Instandhaltung: Der Kunde hat die Produkte in einwandfreiem Zustand zu halten. Er ist verpflichtet, unter seiner Verantwortung regelmäßig alle laufenden Wartungs-, Reinigungs-, Ersetzungs- und Überprüfungsarbeiten gemäß den üblichen Empfehlungen oder den Angaben in den Unterlagen des Verkäufers durchzuführen. Er verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich über alle an den Produkten festgestellten Anomalien zu informieren.
10.4 Beschädigungen: Alle Reparatur- oder Ersetzungskosten, die sich aus Schäden an den Produkten (gleich welcher Ursache), einem Fall höherer Gewalt oder mangelnder Wartung ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.
10.5 Beratung: Jegliche vom Verkäufer erteilte Beratung, Informationen oder Beschreibungen der Produkte oder Anweisungen bezüglich der Produkte werden dem Kunden in gutem Glauben, gestützt auf die Erfahrung des Verkäufers und rein zu Informationszwecken gegeben und sind für den Verkäufer nicht verbindlich.
ARTIKEL 11 – Haftung des Verkäufers – Gewährleistung
11.1 Es wird gewährleistet, dass die Produkte ihren technischen Spezifikationen entsprechen. Das Leistungsvermögen der Produkte ist mit den gewerblichen Anwendungen, für die sie ausgelegt sind, vereinbar. Für die Produkte gilt von Rechts wegen und ohne zusätzliche Zahlung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen:
- die gesetzliche Konformitätsgewährleistung für offensichtlich mängelbehaftete, beeinträchtigte oder beschädigte Produkte, oder für Produkte, die nicht dem Auftrag entsprechen,
- die gesetzliche Gewährleistung für verdeckte Mängel an den gelieferten Produkten, die auf einen Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind und die Produkte unbrauchbar machen.
11.2 Um seine Rechte geltend machen zu können, muss der Kunde den Verkäufer innerhalb der folgenden Fristen schriftlich über die Nichtkonformität der Produkte informieren:
- innerhalb von zwei Tagen nach der Lieferung für sichtbare Schäden an der Verpackung und/oder den Produkten, für fehlende Mengen oder jede sichtbare oder offensichtliche Nichtkonformität;
- bei versteckten Mängeln innerhalb von zwei Tagen nach der Entdeckung des Mangels. Im Falle eines Problems, das dem Verkäufer innerhalb dieser Frist von zwei Tagen ordnungsgemäß mitgeteilt wurde, muss der Kunde die mängelbehafteten Produkte in dem Zustand, in dem er sie erhalten hat, mit allen Bestandteilen (Zubehör, Verpackung, Anleitung usw.) an den Verkäufer zurücksenden. In jedem Fall kann der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung der Produkte keine weitere Beanstandung geltend machen.
11.3 Der Verkäufer erstattet, ersetzt oder repariert die unter die Gewährleistung fallenden Produkte, die er als nicht konform oder mängelbehaftet betrachtet. Im Falle einer Lieferung werden die Versandkosten auf der Grundlage des in Rechnung gestellten Tarifs erstattet, und die Rücksendekosten werden gegen Vorlage von Belegen erstattet.
11.4 Ausschluss der Haftung des Verkäufers: Der Verkäufer kann nicht zur Haftung gezogen werden:
- im Falle der Nichtbeachtung der Rechtsvorschriften des Landes, in das die Produkte geliefert werden, welche der Kunde zu überprüfen hat,
- bei einer vom Verkäufer nicht empfohlenen, nicht den Vorschriften, technischen Datenblättern, Gebrauchsanweisungen entsprechenden oder nicht sachgerechten Verwendung der Produkte,
- bei unsachgemäßem Gebrauch oder fehlerhafter Montage durch den Kunden,
- bei Fahrlässigkeit oder mangelnder Wartung der Produkte durch den Kunden sowie bei normalem Verschleiß des Produkts, einem Unfall oder höherer Gewalt.
DER VERKÄUFER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR BETRIEBS-, PRODUKTIONS-, PRODUKTIVITÄTSVERLUSTE UND/ODER SONSTIGE IMMATERIELLE, ZUFÄLLIGE ODER INDIREKTE VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DEM KUNDEN ODER EINER ANDEREN PERSON DURCH DIE PRODUKTE ODER DIE NICHTKONFORMITÄT DER PRODUKTE DIREKT ODER INDIREKT ENTSTEHEN. INFOLGEDESSEN VERZICHTET DER KUNDE AUF JEGLICHEN REGRESS GEGEN DEN VERKÄUFER UND SEINE VERSICHERER IN DIESEM RAHMEN UND VERPFLICHTET SICH, DENSELBEN VERZICHT BEI SEINEN EIGENEN VERSICHERERN ZU ERWIRKEN.
11.5 Haftungsbeschränkungen des Verkäufers: DIE GARANTIE DES VERKÄUFERS BESCHRÄNKT SICH AUF JEDEN FALL AUF DEN ERSATZ ODER DIE RÜCKZAHLUNG VON NICHT KONFORMEN ODER MANGELBEHAFTETEN PRODUKTEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN KANN DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IN BEZUG AUF EIN ANGEBOT ODER EINEN AUFTRAG DEN BETRAG DES IM ANGEBOT ODER AUFTRAG ANGEGEBENEN PREISES ÜBERSTEIGEN. Die Erstattung oder die Ersetzung der Produkte, die als nicht konform oder mängelbehaftet eingestuft werden (nach alleinigem Ermessen des Verkäufers), erfolgt so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 60 Tagen nach Feststellung des Konformitätsmangels oder des verdeckten Mangels durch den Verkäufer. Im Falle einer Rückerstattung erfolgt diese in Form eines Guthabens, einer Gutschrift auf dem Bankkonto des Kunden oder eines an den Kunden gesandten Bankschecks.
ARTIKEL 12 – Vertraulichkeit
12.1 Alle Informationen, die der Verkäufer dem Kunden in Bezug auf seine Produkte, Angebote, Entwürfe, Verfahren, Spezifikationen und Dokumente zur Verfügung stellt, und alle Muster des Verkäufers, einschließlich des Know-hows, des geistigen Eigentums des Verkäufers, sowie alle Informationen, Dokumente und Daten (die „Informationen“) sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln (auch wenn sie nicht als vertraulich gekennzeichnet sind) und dürfen vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt jedoch nicht für Informationen, die eindeutig für die Öffentlichkeit bestimmt sind, wie z. B. Informationen, die auf der Website des Verkäufers frei zugänglich sind.
12.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung des Kunden gilt für die gesamte Dauer der Ausführung des betreffenden Auftrags und für mindestens 5 Jahre nach dem Zeitpunkt der Weitergabe der Informationen an den Kunden. Die besagten Informationen werden vom Kunden ausschließlich für die Ausführung des betreffenden Auftrags verwendet.
ARTIKEL 13 – Produktstudien und Produktentwicklung – Geistiges EigenTUM
13.1 Auf Wunsch des Kunden kann der Verkäufer im Auftrag des Kunden neue Produkte entwickeln, wobei die Modalitäten von Fall zu Fall festgelegt werden müssen. Wenn der Verkäufer Produkte auf der Grundlage von Angaben, Daten, Zeichnungen oder Mustern des Kunden entwickelt, garantiert der Kunde dem Verkäufer, dass er über alle Rechte und Lizenzen in Bezug auf diese Elemente verfügt, und schützt den Verkäufer folglich vor allen Klagen Dritter im Zusammenhang mit den Nutzungen oder Entwicklungen, die der Verkäufer an diesen Elementen vornehmen könnte.
13.2 Wenn der Verkäufer spezielle Produktionsausrüstung oder Formen erwerben muss, die speziell den für einen Kunden entwickelten Produkten angemessen sind (oder daran angepasst werden müssen), werden diese vom Verkäufer für Rechnung des Kunden gekauft und letztlich vom Kunden gemäß den zwischen den Parteien zu definierenden Bedingungen bezahlt. In diesem Fall ist der Kunde Eigentümer der spezifischen Ausrüstung und der Formen, für die er bezahlt hat. Werden diese spezifischen Ausrüstungen und Formen dagegen vom Verkäufer auf eigene Rechnung bezahlt, so bleiben sie Eigentum des Verkäufers.
13.3 Der Verkäufer bleibt Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte (insbesondere Urheberrechte, Patentrechte, Marken, Pläne, Anleitungen, technische Datenblätter, Fotografien, Studien, Zeichnungen und Modelle, Prototypen usw.), die die Produkte, seine Tätigkeit oder sein Unternehmen betreffen, und zwar unabhängig davon, ob diese im Auftrag des Kunden erstellt wurden oder nicht.
13.4 Sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, ist dem Kunden jegliches Vervielfältigen oder Reverse-Engineering der Produkte sowie jegliche Verwertung von Plänen, Zeichnungen, Mustern, Formen, Fotografien, Präsentationen, Studien, Prototypen usw. des Verkäufers ohne dessen ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung, die er von einer finanziellen Gegenleistung abhängig machen kann, untersagt.
ARTIKEL 14 – Personenbezogene Daten
14.1 Kundendaten: Der Kunde wird darüber informiert, dass die Erhebung bestimmter personenbezogener Daten für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Verkäufer notwendig ist. Diese Daten werden vom Verkäufer nur im Rahmen dieser Beziehung zum Zweck der ordnungsgemäßen Ausführung der Aufträge erhoben. Sie sind der ausschließlichen Nutzung durch den Verkäufer und gegebenenfalls seiner Unterauftragnehmer oder Dienstleister vorbehalten. Im Falle eines Rechtsstreits können sie der Justizinstitution und den beteiligten Parteien zur Kenntnis gebracht werden. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche beim Verkäufer ist unter der E-Mail-Adresse info@effbediaphragm.com oder per Post an den Sitz des Verkäufers zu erreichen. Sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich zustimmt, werden seine persönlichen Daten vom Verkäufer nicht für andere als die in dieser Klausel genannten Zwecke verwendet. Sofern nicht anders vereinbart, bewahrt der Verkäufer die erhobenen personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf.
Der Kunde hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Übertragbarkeit seiner vom Verkäufer erhobenen personenbezogenen Daten. Sofern dieses Recht nicht im Widerspruch zum Zweck der Verarbeitung steht, kann dieses Recht durch einen Antrag per Post oder E-Mail an den für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgeübt werden, dessen Kontaktdaten hier angegeben sind. Die Antwortzeit beträgt maximal einen Monat. Die Ablehnung muss begründet werden, und im Falle einer Ablehnung kann der Kunde die französische Datenschutzbehörde (CNIL, 3 place de Fontenoy, 75334 PARIS) oder eine Justizbehörde anrufen.
14.2 Vom Kunden gestellte Daten: Für den Fall, dass der Verkäufer vom Kunden zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten Dritter verarbeiten muss, garantiert der Kunde dem Verkäufer, dass er selbst für die Einhaltung der für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sorgt.
ARTIKEL 15 – Unvorhergesehene Ereignisse
Bei einer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse (insbesondere Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise) kann die Partei, die nicht die Übernahme des Risikos einer übermäßig kostspieligen Ausführung akzeptiert hat, von ihrem Vertragspartner eine Neuverhandlung des Vertrags verlangen.
Ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbare Änderung der Umstände jedoch endgültig oder dauert sie länger als zwei Monate, wird der vorliegende Vertrag insgesamt aufgelöst.
ARTIKEL 16 – Höhere Gewalt
Die Parteien können nicht haftbar gemacht werden für die Nichtausführung oder verspätete Ausführung einer beliebigen ihrer Pflichten, so wie sie im vorliegenden Dokument beschrieben sind, wenn dies auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 Code civil [französisches Zivilgesetzbuch] zurückzuführen ist. Insbesondere die folgenden Ereignisse werden von den Parteien ausdrücklich als höhere Gewalt betrachtet, auch wenn sie nicht alle Bedingungen des Artikels 1218 Code civil erfüllen: Brände, Orkane, Stürme, Überschwemmungen, Nichtverfügbarkeit von Transportmitteln, Nichtverfügbarkeit interner oder externer IT-Ressourcen, interne Streiks, Maschinenbruch beim Verkäufer, Unterbrechung der Versorgung mit Rohstoffen, Bauteilen, Komponenten, Energie oder Fluiden, die der Verkäufer erleidet, nationale oder weltweite Epidemien oder Pandemien, die die Parteien an der normalen Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindern.
ARTIKEL 17 – Auflösung des Vertrags
Die durch die Nichterfüllung geschädigte Partei kann im Falle der hinreichend schweren Nichterfüllung einer der der anderen Vertragspartei obliegenden Verpflichtungen aus diesen AVB 30 Tage nach Eingang einer erfolglos gebliebenen Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein der säumigen Partei die schuldhafte Auflösung des vorliegenden Vertrags zustellen, in Anwendung der Bestimmungen von Artikel 1224 Code civil.
ARTIKEL 18 – Anwendbares Recht – Streitigkeiten
18.1 Anwendbares Recht: Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass die vorliegenden AVB und die sich daraus ergebenden Verkäufe ausschließlich dem französischen Recht unterliegen.
18.2 Streitigkeiten: Für alle Streitigkeiten, die sich aus den vorliegenden AVB ergeben können, insbesondere hinsichtlich ihrer Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Beendigung und ihrer Folgen, sind ausschließlich die Gerichte von COLMAR in Frankreich zuständig. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, jedes andere Gericht zu befassen, das für den Sitz des Kunden zuständig ist.
18.3 Sprache: Die vorliegenden AVB sind in französischer Sprache verfasst. Sollten sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, ist im Falle eines Widerspruchs, Übersetzungsproblems oder Rechtsstreits ausschließlich der französische Text maßgeblich.
ARTIKEL 19 – Schlussbestimmungen
19.1 Kein Verzicht: Der Verzicht einer Partei, eine Verletzung dieser AVB durch die andere Partei geltend zu machen, gilt nicht als Verzicht darauf, eine andere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung geltend zu machen.
19.2 Übertragung: Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus den AVB nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten.
19.3 Teilbarkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Parteien, wenn möglich, die aufgehobene Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser AVB gerecht wird.
19.4 Information: Der Kunde bestätigt, dass er vor der Auftragserteilung oder dem Vertragsabschluss diese AVB und alle für die Auftragserteilung und/oder die Produkte notwendigen Informationen in klarer und verständlicher Form erhalten hat.
ARTIKEL 20 – Kontaktdaten des Verkäufers
- EFFBE Group ,
- 153, rue du Général de Gaulle, France
- +33(0)3 89 44 38 68
- contact@effbe-gamma.com